Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR wollte im Krisenfall Oppositionelle und „feindliche Ausländer“ in Lagern einsperren. Auch Burgen und Schlösser hatte man als Isolierungslager vorgesehen, darunter auch Schloss Augustusburg. In einer Sonderausstellung werden ab 3. Oktober die bewegenden Hintergründe der geheim gehaltenen Pläne gezeigt.
Alles lief unter strengster Geheimhaltung: Im Krisenfall wollte die Staatsführung der DDR oppositionelle DDR-Bürger sowie Ausländer aus „Feindstaaten“ in Lagern „isolieren“. Dazu kam es zum Glück nie. Die Friedliche Revolution 1989 entmachtete das Ministerium für Staatssicherheit, noch bevor es zuschlagen konnte. Die neue Ausstellung unter dem Titel „Geheime Verschlusssache - Schlösser als Internierungs- und Isolierungslager des Ministeriums für Staatssicherheit“ zeigt ab 3. Oktober im Schloss Augustusburg die geheimen Pläne und Vorbereitungen des Ministeriums für Staatssicherheit. „Es ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit, die Geschichte unserer kulturellen Denkmäler aufzuarbeiten und sichtbar zu machen. Nachdem wir uns in diesem Jahr bereits intensiv mit der Zeit 1933-1945 in einer hochkarätigen Veranstaltungsreihe beschäftigt haben, steht jetzt die DDR mit bislang unbekannten Erkenntnissen im Fokus“ so Patrizia Meyn, Geschäftsführerin der Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH.
Mit bürokratischer Genauigkeit bereitete sich das Ministerium für Staatssicherheit auf den sogenannten „Tag X“ vor. Mit immensem Aufwand wurden die Namenslisten auf aktuellem Stand gehalten. Man unterscheid dabei ob die Personen zu überwachen, zu verhaften oder zu isolieren waren. Personen, die unter dem dringenden Verdacht standen, staatsfeindliche Handlungen gegen die DDR zu begehen, waren sofort zu verhaften und in Untersuchungshaftanstalten zu bringen. Bürger aus „Feindstaaten“ sollten in Internierungslager gebracht werden. DDR-Bürger mit „feindlich-negativer Grundhaltung“ wären von Verhaftungsgruppen des Ministeriums für Staatssicherheit festgenommen und in Isolierungslager eingeliefert worden.
Auch die Haftorte waren vorbereitet. Als Jugendherbergen eingerichtete Schlösser waren aus Sicht der Staatssicherheit besonders gut geeignet, da diese die Voraussetzungen erfüllten. Man war isoliert, sie konnten gut bewacht werden und es waren Toiletten und gastronomische Einrichtungen vorhanden. „In den drei sächsischen Bezirken Leipzig, Karl-Marx-Stadt und Dresden waren vier Schlösser zur Nutzung als Isolierungs- oder Internierungslagern vorgesehen. Aufgrund der Geheimhaltung drang davon nichts an die Öffentlichkeit. Auch heute weiß kaum jemand etwas darüber – nicht zuletzt, weil der Geheimdienst die brisanten Akten im Herbst 1989 vernichtete. Doch aus den Unterlagen, die erhalten blieben, lässt sich ein bedrückendes Szenario rekonstruieren“ berichtet Dr. Matthias Donath, Kurator der Ausstellung und Vorsitzender des Freundeskreises Schlösserland Sachsen.
Für das Ministerium für Staatssicherheit bot sich Schloss Augustusburg als Standort an, weil es durch die Lage auf einem Bergkegel und die massive Bebauung einfach zu überwachen und von der Umgebung isoliert war. Zudem gab es ausreichende Räume sowie Toiletten und Küchen. Geplant war hier die Unterbringung von bis zu 6000 Personen. Wie die Unterbringung genau organisiert werden sollte, ist nicht im Detail bekannt.
Die Ausstellung wurde vom Freundeskreis Schlösserland Sachsen initiiert. Die Umsetzung förderte die Sächsische Staatskanzlei innerhalb des Programms „Sehnsucht nach Freiheit“.
Geheime Verschlusssache
Schlösser als Internierungs- und Isolierungslager des Ministeriums für Staatssicherheit
Sonderausstellung auf Schloss Augustusburg
3. Oktober 2024 – 2. März 2025
in der Turmgalerie Schloss Augustusburg
Öffnungszeiten:
April – Oktober: täglich Öffnung 10 Uhr, letzter Einlass 17 Uhr
November – März: täglich Öffnung 10 Uhr, letzter Einlass 16 Uhr
Die Museen schließen eine Stunde nach dem letzten Eintritt.
Eintritt:
Schlossticket (alle Museen): 20 € Erw. / 15 € erm.* / 50 € Fam.
Turmgalerie: 3 € p. P.
* Ermäßigungen erhalten Schüler (Grundschule bis Gymnasium), Studenten, Azubis, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte ab GdB 60 % unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Freien Eintritt haben Rollstuhlfahrer, Begleitpersonen (Merkzeichen B), Kinder im Vorschulalter in Begleitung Erwachsener (ausgenommen davon sind Gruppen).
Inhaber des Familienpasses des Freistaats Sachsen gemäß dessen Bedingungen.
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